Fehlende Angaben zu Mindestmaß und Schonzeiten bedeuten nicht deren fehlende gesetzliche Vorgaben, sondern konnten nicht ermittelt werden. Angaben für Rügen - Datenstand: 12.05.2010
Genaue Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfragen Sie bitte unter: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock